Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen in allen Bereichen rund um Ihre Scheidung zur Seite.
Angefangen mit den ersten Fragen der Trennung, wie Kindes- und Trennungsunterhalt. Wer behält die Wohnung, das Haus? Was ist in Bezug auf Sorgerecht und Umgang mit gemeinsamen Kindern zu regeln?
Ich betreue Sie auch nach der Scheidung, wenn es um den nachehelichen Unterhalt geht. Auch familienrechtliche Probleme der nichtehelichen Eltern und der gleichgeschlechtlichen Partner im Falle einer Trennung sind mir nicht fremd.
Sprechen Sie mich an, wir finden eine sachgerechte Lösung .
Sie benötigen Hilfe bei der Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung, um Ihren Fahrzeugschaden und ein eventuelles Schmerzensgeld schnell und effizient geltend zu machen und zu realisieren. Hierfür stehe ich und mein erfahrenes Team Ihnen zur Verfügung.
Wir vertreten Sie auch in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aus dem Bereich des Verkehrsrechts.
Auch im Bereich des Arbeitsrechts gibt es vielfältige Anlässe, die dazu führen, dass Sie rechtlichen Beistand benötigen.
Sowohl als Arbeitgeber, als auch als Arbeitnehmer unterstützen wir Sie vom Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Sei es in der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Zeugnissen oder Aufhebungsverträgen.
Auch für den Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht vertreten wir Sie und begleiten das Verfahren von Anfang an.
Der Alltag kann vielfältige Probleme bringen, zu deren Lösung Sie eine Juristin an Ihrer Seite benötigen. Mit Ausnahme des Mietrechts stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Auch die Frage der Kosten muss in jedem Fall geklärt sein. Bereits im ersten Gespräch sollte, soweit möglich, hierfür eine Prognose abgegeben werden. Scheuen Sie nicht, diese Frage anzusprechen.
Meine Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für eine Erstberatung fallen z.B. maximal 190,00 € zzgl. MwSt an.
Für den Fall, dass Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse nicht in der Lage sind, einen Rechtsstreit aus eigenen Mitteln zu finanzieren, gibt es die Möglichkeit Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beanspruchen.
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